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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 479675 | ||
Datum | 26.04.2008 12:09 MSG-Nr: [ 479675 ] | 9302 x gelesen | ||
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Hallo, Wo liegt der Unterschied zwischen ... Geschrieben von Sven Tönnemann Für NRW gilt: Feuerwehren aus angrenzenden(!) Gemeinden müssen kostenlos Hilfe leisten, allerdings müssen Sachaufwendungen wie Kraftstoff oder z.B. Schaummittel erstattet werden. ... und: Geschrieben von Sven Tönnemann Andere Feuerwehren können nach den Grundsätzen der Amtshilfe gegenüber der Gemeinde in der Hilfe geleistet wird abrechnen! Auch die Regelungen zur Amtshilfe in den Verwaltungsverfahrensgesetzen sehen nur die Erstattung der Auslagen vor. Oder gibt es da noch irgendein Hintertürchen, das ich übersehen habe? Gruß Markus | ||||
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