Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479681 |
Datum | 26.04.2008 12:21 MSG-Nr: [ 479681 ] | 9254 x gelesen |
Infos: | 26.04.08 Einsatz Herbertingen
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsverfahrensgesetz
Hi!
Geschrieben von Markus GroßOder gibt es da noch irgendein Hintertürchen, das ich übersehen habe?
Du hast nichts übersehen. Aber Du bist zu großzügig in der Wahl der Begriffe.
Geschrieben von Markus GroßAuch die Regelungen zur Amtshilfe in den Verwaltungsverfahrensgesetzen sehen nur die Erstattung der Auslagen vor
§ 25 FSHG spricht von "besonderen Sachaufwendungen" und § 8 VwVfG NW von Auslagen.
Ersteres ist ein kleiner Teil der möglichen Auslagen. Verdienstausfall bspw. ist keine besondere Sachaufwendung sondern eine Auslage.#
Gruß
Sven
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