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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rote Ampel vs. Sonderrechte | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 479695 | ||
Datum | 26.04.2008 13:29 MSG-Nr: [ 479695 ] | 6756 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Es ging nicht um Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern um das Überfahren einer roten Ampel. Und auch hier hat dieser Beschluss für Baden-Württemberg Gültigkeit, da er allgemein auf die Sonderrechte ausgelegt ist. Allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen (auch an Lichtzeichenanlagen). Was an der Lichtzeichenanlage "mäßig" ist, dürfte im Einzelfall zu entscheiden sein. Du hast Post mit Anhang: Beschluss und Leitsatz des OLG Stuttgart Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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