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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rote Ampel vs. Sonderrechte | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 479701 | ||
Datum | 26.04.2008 13:47 MSG-Nr: [ 479701 ] | 6877 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kersten Nemitz ...genau, in die Richtung ging das. Ich mein es wäre hier auch mal zitiert worden, evtl. im Zuge der Diskussion um den TLF-Unfall hier am Flughafen. Wobei es grundsätzlich keine Frage des Vorsatzes ist, da jede Geschwindigkeit (egal ob an der Lichtzeichenanlage oder beim Fahren auf freier Strecke) immer vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) durchgeführt wird. Es ist eher eine Frage der Anwendbarkeit des §35 StVO und dessen Umfang! Ich meine, dass an roten Lichtzeichenanlagen immer SCHRITTGESCHWINDIGKEIT das Mittel der Wahl sein muss. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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