Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 479731 |
Datum | 26.04.2008 16:20 MSG-Nr: [ 479731 ] | 9247 x gelesen |
Infos: | 26.04.08 Einsatz Herbertingen
|
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
§ 61 HBKG
(1) ...
(2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu verlangen
1. - 5. (...)
6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.
Eine übrigens sehr interessante Regelung, welche u.U. auch Probleme bereiten kann - insbesondere wenn man als Stadt/Gemeinde BMA-Fehleinsätze nach der Gebührensatzung abrechnet/abrechnen will.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|