sorry, oliver, da habe ich deine frage wohl falsch verstanden.
rosemeier schreibt in seinem "handbuch über den ukw-sprechfunkdienst bei den sicherheitsdiensten" im kapitel 6.1.1 funkspruchformulare: "taktische uhrzeit. zeitpunkt, zu dem der spruch entstanden ist. fehlt diese eintragung, so trägt die annehmende fm-stelle hier in klammern die annahmezeit ein."
ich verstehe das so, dass primär immer die "abfassungsuhrzeit" in den spruchkopf aufzunehmen ist und die annahmezeit eben nur dann, wenn der aufgeber der nachricht vergessen hat eine uhrzeit anzugeben. der sinn, hier der abfassungsuhrzeit den vorzug zu geben liegt vermutlich darin, dass der adressat erkennen kann, wann die nachricht entstanden ist. die zeitverzögerung durch die beförderung lässt sich ja nachträglich anhand des nachrichtenvordrucke feststellen, ist aber für die einsatzabwicklung von nachrangiger bedeutung.
gruß aus münchen
hans
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