Soeben in BR3:
Öeider habe ich es nur noch am Schluß gesehen. Es geht um eine Bundesregelung, nach der zB einem feuerwehrangehörigen, der im Einsatz oder bei einer Fahrt durch einen anderen Verletzt wird kein Versicherungsschutz zuteil wird...
Sofern man sich innerhalb einer Organisation befindet. Diesen Haftungsausschluss will man noch abschaffen er sei aber noch Rechtskräftig.
Konkret ging es um einen UNfall zw. einem FW-Auto und einem Privat-PKW (Besetzt mit einem Kameraden) auf der Anfahrt zum gerätehaus. Es kam zu Unfall bei dem sich beide schwer verletzten. Die versicherung lehnte Haftungsansprüche ab!
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