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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz ohne Gruppenführer | 117 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 480482 | ||
Datum | 01.05.2008 12:25 MSG-Nr: [ 480482 ] | 74102 x gelesen | ||
Bitteschön hier nochmal *g* Art.18 Einsatzleitung (2) 1 Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. 2 Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen. Dazu Verordnung zur Ausführung des BayFwG §16 (1) zu BayFwG Art18 (2) Befinden sich weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Führungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang entscheidet das Dienstalter. -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | ||||
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