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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz ohne Gruppenführer | 117 Beiträge | ||
Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 480629 | ||
Datum | 02.05.2008 10:42 MSG-Nr: [ 480629 ] | 74074 x gelesen | ||
Hallo Michael, geh da jetzt mal von Bayerischen Feuerwehrgesetz aus. In der Verordnung zur Ausführung des Bay. Feuerwehrgesetzes steht unter §5 das bis zum Hauptfeuerwehrmann es sich um Mannschaftsdienstgrade handelt, ab Löschmeister um Führungsdienstgrade. Soweit i.O. und von mir auch verstanden. Geht man jetzt weiter zu §16 "Einsatzleitung in besonderen Fällen" : Wenn weder Kommandant noch Stellvertreter am Schadensort sind, übernimmt der ranghöchste anwesende Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung. Führungsdienstgrad? Mann könnte das jetz so verstehen wenn ein altgedienter Oberlöschmeister der kein GF ist am Einsatzort ist übernimmt er die EL auch wenn ein GF der evtl. nur Hauptfeuerwehrmann ist die Einsatzleitung. Wobei in Wirklichkeit dies eher selten/bis granicht vorkommen würde...... Wie gesagt ich behaupte das nicht, aber man könnte es so verstehen? Was meinst du / Ihr? MkG Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! | ||||
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