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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Integrierte Leitstelle | 44 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481200 | ||
Datum | 05.05.2008 12:41 MSG-Nr: [ 481200 ] | 20069 x gelesen | ||
Soweit ich weiß sind doch in Bayern Einsätze bis zu 15 km um die Gemeindegrenze im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" kostenfrei. Es kommt in der ILS ja nur darauf an, wer schneller vor Ort ist. Das ganze soll auch über Landkreisgrenzen hinaus gehen in der Alarmierung. Hier ein kleiner Auzug aus der Veröffentlichung zum Vollzug der Alarmierungsbekanntmachung der ILS "Daher sind entsprechend der z. T. bereits bestehenden Praxis grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen (Nr. 2.1.3 ABek). Dies gilt auch dann, wenn die örtlich zuständige Ortsfeuerwehr, die nach Nr. 2.3.1 Abs. 1 Satz 2 ABek immer in die Einsatzmittelkette aufzunehmen ist, zwar innerhalb der Hilfsfrist am Schadensort eintreffen kann, im Vergleich zum am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel aber später am Schadensort eintreffen würde." Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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