Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wiedereintritt in eine FF nach einem freiwilligen Austritt | 32 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 481468 |
Datum | 06.05.2008 12:33 MSG-Nr: [ 481468 ] | 16260 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrmannanwärter
Hallo,
Geschrieben von Horst HorstowitschI./4. Mehrfachdienstzeiten werden nur einfach angerechnet; Dienstzeiten sind glaubhaft nachzuweisen."
damit ist doch schon alles gesagt. Wenn du eine Bestätigung der früheren Feuerwehr vorlegen kannst, werden die Dienstjahre angerechnet.
Geschrieben von Horst Horstowitschso auch eine angebliche Regelung, die eine zeitliche Grenze von einem Jahr anspricht. Wer also nach einem Jahr, OHNE in einer Feuerwehr Mitglied zu sein, in eine FF wieder eintreten will, fängt demnach bei "NULL" wieder an. Ebenso verliere dieser alle seine ehemaligen Dienstgrade und würde ebenfalls wieder bei dem FMA anfangen müssen...
Gibt es so nicht! Die Lehrgänge an sich verfallen nicht. Bezüglich des Dienstgrades gilt §8 der Verordnung über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen vom 21.09.93, zuletzt geändert am 08.08.2005. Zu finden im Nds.GVBL. S. 266 oder auch hier.
Grüße
Micha
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| 06.05.2008 12:16 |
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., Hannover |
| 06.05.2008 12:33 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 06.05.2008 18:24 |
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., Hannover | |