Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wiedereintritt in eine FF nach einem freiwilligen Austritt | 32 Beiträge |
Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 482120 |
Datum | 09.05.2008 06:57 MSG-Nr: [ 482120 ] | 15297 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Christian,
Natürlich gibt es immer FA (SB), die auf die Verleihung von Ehrenzeichen keinen Wert legen.
Im Umkehrschluß gibt´s aber auch welche, die sich dadurch wirklich "geehrt" fühlen.
Ich persönlich habe noch keinen erlebt, der bei der Verleihung eines hessischen Brandschutzehrenzeichens mit betrübter Miene davongeschlichen ist.
Leute, wenn mir so ein Mittel für meine FA (SB) zu Verfügung steht, warum soll ich es nicht nutzen? Kann doch auch motivieren ( den einen mehr, den anderen weniger, ich weiß....)
Also muß ich doch zumindest alle Angehörigen gleich behandeln, soll heißen, daß ich bei den Dienstzeitunterbrechern mit einem fiktiven Dienstbeginn arbeite in der EDV.
Und das machen wir auch bei dem Kameraden so, der aus Niedersachsen zu uns gezogen ist.
Voraussetzung: Dienstzeitbescheinigung der Vorgängerwehr. Wenn bei uns einer ausscheidet, kriegt er ebenfalls eine.
Dienstgradübernahme ist wieder was anderes, da kann man aber auf die absolvierten Lehrgänge bzw. Dienstzeiten Rücksicht nehmen (vergl. hess. FwOVO)
Zur Gleichbehandlung/Motivation/Anwendung s.o.
Mit einem frühen Gruß aus dem Odenwald in den Nachbarkreis
Ludwig
PS: Zu deinem Dienstgrad: dito bei mir
To do is to be (Camus)
To be is to do (Sartre)
Do be do be do (Sinatra)
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| 06.05.2008 12:16 |
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., Hannover |
| 06.05.2008 12:33 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 06.05.2008 18:24 |
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., Hannover | |