Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wiedereintritt in eine FF nach einem freiwilligen Austritt | 32 Beiträge |
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 482201 |
Datum | 09.05.2008 16:03 MSG-Nr: [ 482201 ] | 15339 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Moin,
Geschrieben von Schindler Mike
Neuerdings scheinbar sogar die Zeit in der JF, was ich allerdings nicht ganz gut finde...
Warum das nicht?
In unserem FSHG steht z.B.
Geschrieben in FSHG NW
Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt.
Also geht schon daraus hervor, dass diese Dienstzeiten angerechnet werden.
Und warum auch nicht? Angehörige der Feuerwehr sind auch die JF'ler.
Tschökes,
Axel Solanka.
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| 06.05.2008 12:16 |
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., Hannover |
| 06.05.2008 12:33 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 06.05.2008 18:24 |
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., Hannover | |