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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Waldbrandstufe steigt | 17 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 482515 | ||
Datum | 12.05.2008 18:31 MSG-Nr: [ 482515 ] | 6072 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Hubert Kohnen Kann hier jemand weiterhelfen? Landesforstgesetz NRW Geschrieben von Hubert Kohnen Was ist mir Rauchen im /in der Nähe vom Wald? Nein nicht vom 1.3. bis 31.10, § 47 Abs. 3 LFoG wer das nicht befolgt begeht eine Owi nach § 70 Abs. 2 Nr. 3 LFoG Zur Definition was Wald ist siehe § 1 LFoG Geschrieben von Hubert Kohnen Befahren mit Kraftfahrzeugen? Nur mit entsprechender Genehmigung, § 3 Abs. 1 Ziff. e LFoG wer das nicht befolgt begeht eine Owi nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LFoG Geschrieben von Hubert Kohnen Grillen ind der Nähe vom Wald ? Mindestabstand? Nein Mindestabstand zum Wald 100 Meter, § 47 Abs. 1 LFoG wer das nicht befolgt begeht eine Owi nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 LFoG Geschrieben von Hubert Kohnen Betreten der Wälder zu Fuß? Unkritisch, § 2 LFoG Geschrieben von Hubert Kohnen Vorbereitende Maßnahmen der Feuerwehr? Bei der zuständigen Forstbehörde nachfragen, die haben in § 45 LFoG eine Ermächtigungsgrundlage um Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergänzend kann man sich noch das Bundeswaldgesetz zu Gemüte führen. Müsste es in ähnlicher Form für alle Bundesländer geben, hier in BaWü zum Beispiel das Landeswaldgesetz. Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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