News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Organisationsverschulden? | 5 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 482882 | ||
Datum | 15.05.2008 08:22 MSG-Nr: [ 482882 ] | 4717 x gelesen | ||
Hallo Michael, ich kann nur für NRW sprechen. FSHG NRW §1 Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Des weiteren wird ja die im Brandschutzbedarfsplan angegebene Hilfsfrist mit der betroffenen Einsatzzeit verglichen. Gibt es hier massive Abweichungen dürfte das Strafrecht sicherlich zu Rande gezogen werden. Dies sind aber nur laienhafte Angaben. An Deiner Stelle würde ich mal einen juristischen Fachmann fragen, denn die müßten es genauer wissen. Vor allem deswegen, weil wir ja unterschiedliche Feuerwehrgesetze in Deutschland haben. Viele Grüße Falk | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|