Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Pumpe TS 8/8 wird 50 Jahre alt | 41 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 483072 |
Datum | 15.05.2008 22:27 MSG-Nr: [ 483072 ] | 9982 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hallo,
Geschrieben von Ralf PfefferPflichtaufgabe = Gerätschaften zur Brandbekämpfung zur Verfügung zu stellen und da gehört eine Pumpe nunmal dazu!
Leider nein, kannst du in Art. 1 BayFwG nachlesen. Da steht was von aufstellen, ausrüsten und unterhalten, nichts von Pumpen kaufen. Es kann gut sein, dass die Kommune auf dem Standpunkt steht, dass eine Pumpe an genau diesem Standort nicht erforderlich ist - kann ich aus der Entfernung jetzt nicht abschließend beurteilen.
Geschrieben von Ralf PfefferMeldungen und Presse ist alles schon im kleineren Stil gelaufen
Halbschwanger oder was?
Grüße
Micha
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