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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Pressluftflaschen füllen für dritte | 16 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 483584 | ||
Datum | 18.05.2008 14:02 MSG-Nr: [ 483584 ] | 7302 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Weil der Begriff gewerblich fest definiert ist. Gewerbliches Handeln setzt i.d.R. einen Gewerbebetrieb voraus. Sorry, aber du verwechselst hier Ursache und Auswirkung. Entscheidend für ein Gewerbliche Handlung ist eine Tätigkeit die auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit durchgeführt wird und bei der man versucht Gewinn zu erzielen. Und dann mußt du dein Gewerbebetrieb anmelden. | ||||
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