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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 483982 | ||
Datum | 20.05.2008 12:32 MSG-Nr: [ 483982 ] | 16943 x gelesen | ||
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Falsch!!! http://www.fahrschule-helfen.de/klassen.htm Geschrieben von "Zitat aus dem Link" 1) Kraftwagen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse; Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz; Was du da zitierst, bedeutet, daß du einen Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtmasse ziehen darfst, dann das Gespann aber 3,5t Gesamtmasse nicht überschreiten darf [b]und[/b] der Anhänger nicht mehr wiegen darf als das ziehende Fahrzeug. Für die Regelung muß man zwar fast schon Mathematik studiert haben aber das ist halt beamtendeutsch. Du darfst aber also sehr wohl ein Gespann der Gesamtmasse 4,25t ziehen, dann darf aber der Anhänger 750kg Gesamtmasse nicht überschreiten. Und das ist eben der Knackpunkt, z.B. wäre da ja ein KLF mit 3,5t ohne Pumpe dafür mit TS8 auf einem Anhänger möglich. Das zusammen dürfte 4,25t wiegen. Und ist definitv schwerer zu fahren als ein KLF mit 4,25t ohne Anhänger. Logik? | ||||
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