Rubrik | Einsatz |
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Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484032 |
Datum | 20.05.2008 16:23 MSG-Nr: [ 484032 ] | 16965 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Michael WeyrichIm Rahmen der technischen Entwicklung wäre es aber mehr als sinnvoll, die Grenze einfach auf ca. 4,25 oder gar 4,5t hochzusetzen. Der Unterschied im Fahrverhalten zwischen einem 3,5-Tonner und einem 4,5-Tonner dürfte gegenüber dem Unterschied zwischen einem normalen PKW und einem 3,5-Tonner relativ gering sein.
Nach meiner Erfahrnung ist der Unterschied deutlicher als man denkt. Ich kenne beispielsweise RTW auf 3,5t, die sich gerade in Kurven und beim Bremsen ganz anders verhalten, als das 4,x to. Pendant mit Zwillingsbereifung und größerem Fahrgestell.
Ich halte die Regelung nach wie vor für sinnvoll.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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