Rubrik | Taktik |
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Thema | Bereitschaft, FE-Dienst, PDV 23, Teil 'D'? | 37 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484157 |
Datum | 21.05.2008 18:35 MSG-Nr: [ 484157 ] | 25422 x gelesen |
Polizei-Dienstvorschrift
Berufsfeuerwehr
Dienstvorschrift
Polizei-Dienstvorschrift
Geschrieben von Ulrich CimolinoDabei stolpere ich nach wie vor immer über einen fehlenden Teil D der PDV 23, der diese erklären könnte.
Bisher konnte niemand die Existenz eines Teil D bestätigen, auch wenn mehrere vermuten, dass es sowas gegeben haben müsste.
Von den Kollegen Jarausch und Haase (ehem. BF S und aktiv im Ref. 11 der vfdb) habe ich nun ein interessantes Heft bekommen, dem leider der Umschlag fehlt (offensichtlich nach dem Krieg entfernt, der Rest ist gut erhalten).
Darin geht es um Vorschriften (bzw. deren vorläufige Entwürfe) für die FSchP.Abt. (mot) - auf Basis der Erfahrungen mit den FSchP.Reg.
Genannt werden dort:
- die Ausbildungsvorschrift Teil I - V
- DV Erhaltung der Waffen der techn. Ausrüstung
- Wachvorschrift
Unterzeichnet in Schloß Cappenberg, 16. April 1944 (also relativ spät) vom Kommandeur des Kommando-Stabes der FSchPol-Abt. (mot) Schetzker (Oberstleutnant d. FSchP)
Enthalten sind
1. Aufgaben - Verwendung - Unterstellung
2. Führung
3. Bereitstellung am Verwendungsort
4. Der Marsch
5. Einsatz
6. Nachrichtenwesen
7. Sanitätswesen
8. Verosrung
Anhänge
1. Richtl für den Einsatz bei Ölbränden
2. Mindest-Unterkunftsbedarf einer FSchP.-Abt. (mot)
3. Marschlängen
Damit ist all das geregelt, was in einer PDV 23, Teil D zu erwarten gewesen wäre.
Kann jemand mit den o.a. Angaben etwas Anfangen?
Was sind z.B. die Ausbildungsvorschriften Teile I - V? (Teilweise evtl. Vorläufer der AVF?)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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