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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Welche Mindestausstattung Schutzkleidung??? | 5 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484269 | ||
Datum | 22.05.2008 12:08 MSG-Nr: [ 484269 ] | 4269 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. FwDV 1 nochmal lesen. Kap. 2, da .v.a. 2.1 bzw. UVV Feuerwehr GUV-V C53, §12 Danke, werde ich machen und auch so weitergeben Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. GMV einschalten und überlegen was preiswerter ist (einheitliche Einsatzkleidung in Form von HuPF 2 und 3, für die mit Bedarf 1 und 4 als SONDERschutzkleidung), oder für alle 1 und 4, die dann häufiger kaputt ist! Überlegt wurde ja schon, aber VIELE überlegen und nur EINER entscheidet Geschrieben von Ulrich Cimolino 3. Was macht die Feuerwehr eigentlich im Hochsommer bei Einsätzen im Freien über Stunden? Das Selbe wie im Winter bei Ölspuren, Keller im Wasser usw. Dicke Jacke + Dicke Hose (HUPF 1/4). Im Sommer haben die den Vorteil das die Jacke geöffnet bzw. ausgezogen werden kann. Anm. Ich befürworte HUPF 2 / 3für alle, HUPF 1 / 4 für alle, die wo es notwendig ist. Ich bin nicht davon betroffen und habe auch kein Verständnis dafür - habe aber auch leider keinen Einfluss (mehr). Meiner Meinung könnte man den maßgeschneiderten "Ausgehanzug" sparen und HUPF 2/3 beschaffen Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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