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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TLF 20/50-W Brandenburg | 110 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 484375 | ||
Datum | 22.05.2008 15:07 MSG-Nr: [ 484375 ] | 60762 x gelesen | ||
Moin, welche Bedeutung haben die Gewichtsklassen ansonsten noch? Da kann man doch gleich auf 7,5 - 18 - 3achser gehen? Oder unter Berücksichtigung der Maut die ganze Geschichte umdefinieren nach 7,5 - 12 - 18 - alles dadrüber. Sonst haben wir Grenzen durch's Fahrgestell bzw. seine Auflastungsmöglichkeiten, durch's Normgewicht, durch die Gewichtsklasse, durch Maut, und durch Achslast. - und alles liegt jeweils nur um ein paar hundert kG auseinander. Der eine will dann mit der Begründung Allrad/Single die Auflastung ausschöpfen, der nächste verweist auf diesen und will dann stattdessen für weiterere Zusatzbeladung die gleiche Gewichtsüberschreitung genehmigt bekommen. Der Dritte sieht plötzlich Bedarf für Beladung des zweiten (RettSatz auf TSF-W) bei gleichzeitigem Allradbedarf und braucht dann natürlich eine doppelte Ausnahme. Und schwupps, schon ist die nächste Grenze - "die paar kG mehr machen doch auch nichts mehr aus" - in Reichweite. Und da wundert sich noch wer, dass die Wehren sich Gegenseitig mit Mehrgewichten überbieten? Wie das mit kleinen schritten zur nächsten Grenze funktioniert, hat man doch am TSF-W wie auch 10/6-Str sehen können. Was ist daraus geworden? MLF-TH und Katastraten-16/12 ohne der Bebauung angepasste Rettungsmöglichkeiten... Gruß, Thorben | ||||
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