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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 484414 | ||
Datum | 22.05.2008 16:26 MSG-Nr: [ 484414 ] | 28481 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath ...ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu... ... doch schon, nur weiterfahren lassen (grünes Licht) darf sie nicht ;-) Ersteres ist - in der Anwendung Feuerwehr - Sicherung einer Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr), damit (in Hessen) eine Maßnahme nach § 42 (2) HBKG. Nichtbefolgen könnte auch - schlechtgelaunte Verwaltungsbehörden und Richter vorausgesetzt - nach § 65 o.g. Gesetzes richtig teuer werden. Bedingt natürlich, dass es eine zu sichernde Einsatzstelle gibt ... Gruss Gerhard | ||||
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