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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484444 | ||
Datum | 22.05.2008 17:44 MSG-Nr: [ 484444 ] | 28438 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hagen Vollrath Du hast Deine Einsatzstelle abgesichert, garantiert nicht die Strasse gesperrt. Auch wenn es von der Optik her erstmal identisch aussieht. Doch. Er hat gesperrt. Weil ich als sein ELtr ihm das so befohlen habe ;-) Rest s. anderes Post. §32 Abs. 4 FwG. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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