Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TLF 20/50-W Brandenburg | 110 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484498 |
Datum | 22.05.2008 20:29 MSG-Nr: [ 484498 ] | 60507 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Daniel RuhlandSeh ich anders, ein TLF 10/20-W mit reduzierter (mindest) Beladung
Ich greife mal in den großen Feuerwehrauto-Puzzlekasten und bastel für Daniel ...
l. Allgemeines:
Das TLF 10/20 (W) ist ein für die Bekämpfung von Entstehungsbränden in schwer zugänglichen Wald-, Moor- und Heidegebieten mit ungenügender Löschwasserversorgung konzipiertes Tanklöschfahrzeug.
Die mitgeführte Löschwassermenge ist so bemessen, daß in begrenztem Umfange die Brandstelle im Pendelverkehr mit Löschwasser versorgt werden kann.
Neben einer optimalen Löschwassermenge und der besonderen Ausrüstung für die Waldbrandbekämpfung spielen die Fahreigenschaften des Fahrzeugs in unwegsamem Gelände eine wichtige Rolle. An das Fahrgestell werden daher besondere Anforderungen gestellt
Das TLF 10/20 (W) ist so ausgerüstet, daß es auch bei Bränden in bebauten Gebieten und bei Verkehrsunfällen aller Art eingesetzt werden kann, und zwar hier in Verbindung mit dem Löschgruppenfahrzeug, das die erforderliche Mannschaft aufnimmt und die ergänzende Ausrüstung mitführt.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf 10500 kg nicht überschreiten. Die Besatzung besteht aus einem Löschtrupp mit der Stärke von 1/1 Feuerwehrmännern (SB). Das Fahrzeug ist mit einer Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000 auszurüsten, die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird und die am Heck des Fahrzeuges einzubauen ist. Zwei absperrbare B-Druckschlauchanschlüsse sind vorzusehen. Der Löschwasserbehälter soll mindestens 2000 l nutzbar fassen. Evtl. Gewichtsreserven sind - soweit nicht für zusätzliche Geräte zur Waldbrandbekämpfung genutzt - für die Erhöhung der Löschwassermenge zu verwenden.
Als Ergänzung bzw. Abweichung von den allgemein für Feuerwehrfahrzeuge gültigen Normen wird festgelegt:
2. Fahrgestell
2.1 Es ist ein serienmäßiges Fahrgestell mit besonderen Geländeeigenschaften zu verwenden. Als besondere Geländeeigenschaften werden hierbei angesehen:
Allradantrieb auf vier gleichgroße Räder, die mit Niederdruck-Einzelgeländereifen ausgerüstet sind, Differential-Sperren an Vorder- und Hinterachse, Bodenfreiheit mindestens 450mm, Bauchfreiheit mindestens 300mm, vorderer und hinterer Überhangwinkel mindestens 35°.
2.2 Das Fahrzeug ist mit einer selbsttätigen Anhängerkupplung, die für 15kN Anhängelast zugelassen ist, auszurüsten.
3. Aufbau
3.1 Der Fahrerraum ist so zu gestalten, daß er den Bestimmungen der StVZO entspricht. Er ist für die Unterbringung von mindestens 1 Löschtrupp, bestehend aus 1 Führer und 1 Feuerwehrmann (SB), vorzusehen. Raum-, Sitz- und Auftrittmaße nach StVZO sind einzuhalten.
3.2 Warn- und Sicherheitseinrichtungen nach StVZO sind im Fahrerraum so zu platzieren, daß sie jederzeit schnell greifbar sind.
3.3 Die serienmäßige Innenlackierung kann beibehalten werden.
3.4 Sockelbeläge an Türen und Sitzkästen im Fahrerhaus können entfallen.
3.5 Die feuerwehrtechnische Beladung ist in einem geschlossenen, vom Fahrerhaus abgesetzten Aufbau unterzubringen. Saugschläuche, Leitern, Räumgeräte und Feuerpatschen können außerhalb des Aufbaues auf dem Aufbaudach gelagert werden. Die Aufbauöffnungen sind mit Raumabschlüssen zu verseben. Die Fahrzeugabmessungen sind möglichst kompakt zu halten.
3.6 Die Sprechfunkanlage muß vom Fahrerraum aus bedienbar sein, am Pumpenstand im Fahrzeugheck ist ein Anruflautsprecher oder zweites Bedienteil vorzusehen.
3.7 Auf die Mitführung eines Ersatzrades wird verzichtet
3.8 Arbeitsstellenscheinwerfer und Aufsteckzapfen hierfür können entfallen.
4. Löschtechnische Einrichtungen
4.1 Für die Feuerlösch-Kreiselpumpe ist eine Schaltungsmöglichkeit des Pumpenantriebes an der Pumpe selbst nicht erforderlich.
4.2 Eine Tankheizung ist nicht erforderlich.
4.3 Ein zweiter, nicht absperrbarer B-Auffüllstutzen ist nicht erforderlich.
4.4 Die Schnellangriffseinrichtung ist oberhalb der Pumpe im Fahrzeugheck einzubauen.
5. Maße und besondere Hinweise
5.1 Folgende Fahrzeugabmessungen sind Größtmaße:
Länge 6000 mm
Breite 2500 mm
Höhe 3000 mm (bei Leergewicht, jedoch mit Dachbeladung).
5.2 Der Wendekreisdurchmesser darf höchstens 15 m betragen.
Vielleicht kommt's dem einen oder anderen bekannt vor ...
Grüße
Micha
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