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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484544 | ||
Datum | 22.05.2008 21:23 MSG-Nr: [ 484544 ] | 28406 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning Genau. Hier machst Du doch genau DAS. Du bewertest die Situation und trägst (oder läßt tragen) die für DIESE Einsatzlage notwendige Schutzkleidung. Aber eben nicht die KOMPLETTE. Weil die Überhose ja net zur Mindestausrüstung gehört. Geschrieben von Stefan Brüning Nein. Es gibt Arbeiten, wo ich auch in Flipflops rumlaufen könnte, wenn die Gefährdungsanalyse und der Einsatzbefehl das hergeben. Würdest du das wirklich machen? Also ich will nochmal auf das eigentlich Thema zurück kommen, Helmpflicht bei Verkehrsabsicherungen es gibt nun mal nach der Dienstvorschrift 1 eine Mindestausrüstung für die Feuerwehr. Diese würde ich - auch im eigenen Intresse - immer tragen. Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. (Mal vom ELW abgesehen - das ist ja ne andere Situation) Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | ||||
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