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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 484662 | ||
Datum | 23.05.2008 01:24 MSG-Nr: [ 484662 ] | 28223 x gelesen | ||
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Richtig. Im Biergarten nach dem Radeln sitze ich auch ohne den Helm, den ich zum Skifahren genauso nutzen kann wie zum Skaten und Reiten. Wenn ich Pause mache, dann brauche ich den ja auch nicht auf dem Kopfe. Und wenn ich auserhalb einer Gefährdung im Feuerwehreinsatz bin, ziehe ich den auch aus. Quasi auch bei der Pause im Einsatz. Auch ohne Biergarten. Leider haben wir bei der Feuerwehr keinen anderen Helm. Deshalb doch besser den, als ohne. Bei einem Dachstuhlbrand haben die Einsatzkräfte auf dem Dach doch auch einen Helm auf, obwohl von oben nichts kommen kann. Also oben ohne? Und wenn es wieder nach unten geht, zieht man den Helm wieder auf? Ich gehe jetzt völlig Helmfrei dahin, wo ich beim rausfallen trotzdem eine Beule riskiere und wünsche allen eine beulenfreie Nacht. Seht ihr, so Wirklickeitsfremd bin ich gar nicht. | ||||
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