Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 484724 |
Datum | 23.05.2008 14:04 MSG-Nr: [ 484724 ] | 28325 x gelesen |
Infos: | 23.05.08 "Welcher Helm ist der Richtige?" 22.05.08 "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)
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Hallo,
Geschrieben von Hagen Vollrath
Das oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Feldjäger haben gegenüber Zivilisten keinerlei Befugnisse, sie dürfen auch nicht in den Straßenverkehr eingreifen.
Ich war 1985/86 ein oliv-grünes Männchen, in der Funktion als Militärkraftfahrer. Bei motorisierten Märschen wurde die Marschstrecke an bestimmten Punkten, z.B. Kreuzungen, von Feldjägern abgesichert, d.h., im Klartext, die Straße wurde gesperrt, bis die Marschkolonne passiert hatte.
Deiner Logik folgend, mal angenommen, irgend ein Schlaumichel hätte gesagt, was scheren mich die Anhaltezeichen des Feldjägers, der hat mir als Zivilisten nichts zu sagen, und er wäre meinen Kameraden oder mir dann vor die Karre gefahren, hätte er das vermutlich schlicht mit dem Leben bezahlt.
Warum? Weil die Karre, die ich bewegt habe, nun ja, sagen wir mal, etwas mehr wiegt, als andere Autos ....
55 Tonnen ....
Wenn das nun kein Eingriff in den normalen Straßenverkehr ist *g*
MkG, Sven
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