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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 485100 | ||
Datum | 25.05.2008 19:35 MSG-Nr: [ 485100 ] | 9124 x gelesen | ||
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Hallo, Möchtest du den Kriegsdienst verweigern? Ist nämlich gerade auf die Vorgehensweise nicht uninteressant. Den nach Wehrpflichtgesetz und Zivildienstgesetz ist kann man sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichten. Die meisten die sich zur Miitwirkung mit einer Verpflichtungsdauer von aktuell sechs Jahren bereit erklärt haben, sind keine Kriegsdienstverweigerer. Was wikipedia dazu sagt: wikipedia- Wehrdienst wikipedia- Wehrersatzdienst Um die Frage zu beantworten welche Auflagen die Behörde eine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz zuläßt am besten den zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung (oder wie das bei euch auch immer heißt) befragen. Der weiß über die "Spielregeln" bei euch am besten bescheid. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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