Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ? | 70 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 485194 |
Datum | 26.05.2008 08:34 MSG-Nr: [ 485194 ] | 37526 x gelesen |
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Geschrieben von Alexander ProffRichtig, ohne Zweifel. Wobei ich in meinem jugendlichen Leichtsinn allerdings eine Berechtigung für beide Fahrzeugtypen sehen, wie auch immer man sie nennen mag (RW 1, RW 2 / RW 1, RW / RW leicht, RW schwer).
Der eine (RW 1 - alt) macht in der (über-)örtlichen Vorhaltung Sinn wegen seiner Geländegängigkeit, der Winde, als Unterstützung für LF 16/12. Der andere (RW - neu od. RW 2 - alt) macht auf Kreis-/Stützpunktebene Sinn als "großer Werkzeugkasten" bei kniffligen Angelegenheiten. Eintreffzeiten so um die 25+ Minuten.
eben - und genau das bildet sich jetzt auch wieder aus... (wie auch das von mir bei der Streichung des RW 1 vorhergesagt wurde)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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