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| Thema | HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ? | 70 Beiträge | 
        
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 485194 | 
| Datum | 26.05.2008 08:34      MSG-Nr: [ 485194 ] | 37620 x gelesen | 
1. Rüstwagen 
2. Rettungswache
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Löschgruppenfahrzeug
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| Geschrieben von Alexander Proff
 Richtig, ohne Zweifel. Wobei ich in meinem jugendlichen Leichtsinn allerdings eine Berechtigung für beide Fahrzeugtypen sehen, wie auch immer man sie nennen mag (RW 1, RW 2 / RW 1, RW / RW leicht, RW schwer). Der eine (RW 1 - alt) macht in der (über-)örtlichen Vorhaltung Sinn wegen seiner Geländegängigkeit, der Winde, als Unterstützung für LF 16/12. Der andere (RW - neu od. RW 2 - alt) macht auf Kreis-/Stützpunktebene Sinn als "großer Werkzeugkasten" bei kniffligen Angelegenheiten. Eintreffzeiten so um die 25+ Minuten.
 
 eben - und genau das bildet sich jetzt auch wieder aus... (wie auch das von mir bei der Streichung des RW 1 vorhergesagt wurde)
 
 
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 mit privaten und kommunikativen Grüßen
 
 
 Cimolino
 
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