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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ? | 70 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 485215 | ||
Datum | 26.05.2008 11:14 MSG-Nr: [ 485215 ] | 37684 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Als weitere Unterscheidung gibt es da eigentlich nur die Eignung für höhere Gebäude (Schiebeleiter/Sprungretter ja, das war mal bis in den Anfängen zum LF 8/6 und LF 16/12 EINDEUTIG normativ geregelt. Bis dann einzelne Länder beim LF 8/6 die Ausnahmen mit Schiebleiter zugelassen haben... bzw. beim LF 16/12 immer mehr auf den Sprungretter verzichtet haben... Geschrieben von Ingo zum Felde ggf. etwas mehr Wasser für längere Schäuche) sowie die Sonderausrüstung zur Wasserförderung (früher waren das einmal LF-TS). korrekt Geschrieben von Ingo zum Felde Die Wassermenge ist insbesondere dort interessant wo man LF mangels Alternativen als TLF einsetzen muss. Kein LF kann ein TLF ersetzen! Ausser Du kannst es Dir leisten, im TLF-Pendelfall genau auf das LF zu verzichten! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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