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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 485901 | ||
Datum | 29.05.2008 13:33 MSG-Nr: [ 485901 ] | 18420 x gelesen | ||
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Hallo! Was sagt denn der Wehrleiter dazu? Ich würde sagen, dass die argumentation der fehlenden Sondrrechte vor Gericht warscheinlich keinen Bestand hätte, da dies ja nicht so ganz klar definiert ist ob man nun hat oder nicht. Die meisten Experten sagen aber, dass man hat. Hätte man damit argumentiert, dass es bei diesem Einsatz die Überschreitung der Geschwindigkeit net nötig gewesen wäre, würde ich das schon eher einsehen. Bei uns gibt es die ganz klare Aussage von "Oben", dass man sich erstmal überlegen soll, ob es wirklich notwendig ist, dass man zu schnell fährt. Sollte es keinen Grund geben kann man aber auch nicht mit Unterstützung von der Wehrleitung rechnen. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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