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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Welche Mindestausstattung Schutzkleidung??? | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 485934 | ||
Datum | 29.05.2008 14:47 MSG-Nr: [ 485934 ] | 4250 x gelesen | ||
Hallo Hubert! UVV §12 (Unter "zu§12) besagt, dass: ....der Unternehmer verpflichtet ist, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Abwehr möglicher Unfall oder Gesundheitsgefährdungen zur Verfügung zu stellen .... Darüber kann man doch ableiten, das durch die Schutzkleidung aber keine unnötige Gefährdung entstehen darf (Hitzestau bei Sommerwetter und ner Ölspur auf einer aufgeheizten Straße etc). Des weiteren regelt die HUPF, wann Teil 1+4 getragen werden muss: Bei der Gefahr des auftretens von Stichflammen. Also: Nicht immer! Von daher fällt sie meiner Meinung nach unter die Rubrik "Sonderschutzkleidung", wie in §12 UVV Feu gefordert. Vielleicht hilfts ja ein wenig den Kollegen weiter.............. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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