Rubrik | Einsatz |
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Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 486038 |
Datum | 29.05.2008 21:22 MSG-Nr: [ 486038 ] | 16915 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Fahrerlaubnisverordnung
Tach, Post!
Geschrieben von Steffen WenzDann hast du die Diskussion hier aber falsch verstanden. Klare Aussage der letzten x Beiträge, mit Quellen belegt, ist, daß ein Gespann von 4,25t gefahren werden darf.
Für mich ist § 6 FeV eindeutig und da steht 3,5 to.
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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