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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 486106 | ||
Datum | 29.05.2008 23:07 MSG-Nr: [ 486106 ] | 16944 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Gaukler Die 3500kg zGM der Kombination darf ich nur dann nicht überschreiten, wenn ich zB. ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 1400kg und einer zGM von 2000kg hab, hier kann ich also einen Ahnhänger über 750kg aber maximal 1400kg zGM hängen und bin immer noch im bereich der Klasse B Nochmal: Wo steht das? In § 6 FeV wird immer von 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger gesprochen. Die entsprechende Passage habe ich mehrfach zitiert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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