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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 486114 | ||
Datum | 29.05.2008 23:13 MSG-Nr: [ 486114 ] | 16928 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Tröger Also die Fahrlehrer: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm oder der Tüv: http://www.tuev-nord.de/26806.asp lesen und verstehen den Satz auch anders. Nein, tun sie nicht! Fahrlehrerverband: "und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t" TÜV: "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt" So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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