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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 486131 | ||
| Datum | 29.05.2008 23:31 MSG-Nr: [ 486131 ] | 16923 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Okay, ich glaube ich weiß was du meinst: Die 3.500 kg gelten nur, wenn das zGG des Anhängers über 750 kg ist? Genau. Fallunterscheidung mit "oder" eingeführt. Fall 1: zgM Anhänger <750kg --> Zugfahrzeug darf zgM 3.500kg haben. zgM des Zuges dadurch 4,25t. Fall 2: zgM Anhänger >750kg --> Zugfahrzeug darf nur eine zgM von 3.500kg ./. zgM Anhänger haben (unter der NB das gilt: zgM Anhänger < Leermasse Zugfahrzeug). War aber eine schwere Geburt. Du bist doch sonst nicht so langsam ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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