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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 486146 | ||
Datum | 29.05.2008 23:47 MSG-Nr: [ 486146 ] | 16853 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn ich einen Sprinter mit 3.500 kg zGG habe, darf ich einen Anhänger von 750 kg ziehen. Wenn mein Sprinter aber nur 2.800 kg zGG hat, dann darf der Anhänger auch nur 750 kg und keine 1.450 kg haben. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht. Große Anhänger sind im Zweifel schwieriger zu beherrschen. Die 750kg Regelung ist m.E. ein Zugeständnis an die ganzen Hobbygärtner etc. die am Wochenende in ihrem 250kg zgM Einachsanhänger zwei Säcke Blumenerde vom Baumarkt holen. Die sind irgend wie "ungefährlicher" auch wenn hier die Ladungssicherung teilweise abenteuerlich ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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