Rubrik | Einsatz |
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Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge |
Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 486787 |
Datum | 02.06.2008 15:23 MSG-Nr: [ 486787 ] | 8025 x gelesen |
Hallo und guten Tag,
Geschrieben von Franz-Peter LösslHatte schon mal jemand einen entsprechenden Fall, dass ein GSG-Fahrer seine 2 Löscher (fremdbrandartig) eingesetzt hat und dann Probleme bei der Weiterfahrt bekommen hat? Man kann ja die Geräte nicht unmittelbar an der Brandstelle wieder instandsetzen.
Ich habe das Vergnügen, regelmäßig ADR-Fahrer im Umgang mit Feuerlöschern schulen zu dürfen, dabei kommt diese Frage regelmäßig auf. Da in diesen Kursen auch Beamte der PD Osnabrück unterrichten, haben die sich mal schlau gefragt.
Ergebniss : Aufnehmende Streife bescheinigt den Gebrauch der Löscher an der Unfallstelle mit Datum und Zeit. Fahrer kann die Fahrt fortsetzen, muß aber an der nächsten Abladestelle, die nicht weiter als 150 km entfernt sein darf, seine Löscher betriebsbereit machen lassen. In Bremen löschen und in München erst füllen lassen ist also nicht.
Das geben wir auch so an die Fahrer weiter. Auch die Streifen des BAG handeln danach, sollte es zu einer Kontrolle kommen.Wichtig ist eben die Bescheinigung der Pol.
mkG
Jörg Wißmann
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