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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 486797 | ||
Datum | 02.06.2008 15:58 MSG-Nr: [ 486797 ] | 8011 x gelesen | ||
Moin ! Geschrieben von Jago Hexel Könnte man so jemandem nicht (zumindest vorübergehend) den Führerschein abnehmen, wo er doch offensichtlich charakterlich nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist ;-) ? Ich würde da sogar mal das ";-)" weglassen ! Denn "STGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Und das war hier zweifelsfrei der Fall. Vor allem das zumutbar. Hoffentlich gerät er an einen gnadenlosen Richter... Mkg Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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