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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge | ||
Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 486841 | ||
Datum | 02.06.2008 19:07 MSG-Nr: [ 486841 ] | 7945 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dennis Rexwinkel Angenommen, mit den beiden Pulverlöschern hätte man den Entstehungsbrand ausbekommen und den Fahrer (sofern er nicht an den Unfall-Verletzungen gestorben ist) retten können, kann man dann in diesem Fall nicht schon von fahrlässiger Tötung sprechen? aus Wikipedia: Der Tatbestand des § 222 StGB lautet: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. VERURSACHT hat er den Tod des Unfallopfers ja nicht, sondern "nur" nichts dagegen unternommen, dass der Fahrer stirbt. Und das ist dann rechtlich vermutlich doch "Unterlassene Hilfeleistung". Gruß Jago | ||||
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