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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 486859 | ||
Datum | 02.06.2008 20:57 MSG-Nr: [ 486859 ] | 7934 x gelesen | ||
Brückenschlag zum §13 StGB ist hier nicht möglich, da ein Handeln durch Unterlassen nur dann strafbar ist, wenn der, der unterlässt rechtlich zum Handeln verpflichtet gewesen wäre. Sprich Garantenstellung oder enge persönliche Bindung (Familie, Bergsteigergruppe (Gefahrengemeinschaft)). *Ironie an* Aber ist man als LKW Fahrer auf der Autobahn nicht automatisch Mitglied einer Gefahrengemeinschaft... Ich mein bei den Sicherheitsabständen! *Ironie aus* Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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