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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 487385 | ||
Datum | 04.06.2008 16:46 MSG-Nr: [ 487385 ] | 8006 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Dimitriadis Da es hier einen Toten gab, reichts dies wohl nicht aus. "Möglicherweise könnte der Verunglückte noch leben, wenn das Feuer rechtzeitig gelöscht worden wäre." Hmm, kann sein, dass "möglicherweise" nicht reicht, um den Tod mit der unterl. Hilfeleistung strafrechtlich in Zusammenhang zu bringen (Grund für Bergungsdauer 2 Stunden wäre interessant). In Dubio pro... Unterl. Hilfel. bleibts aber sicher. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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