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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 488197 | ||
Datum | 08.06.2008 10:21 MSG-Nr: [ 488197 ] | 12771 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Dies ist richtig und wie verhält man sich wenn einem das "kann" auch als solches auslegt und dem Antrag nicht entspricht? Dies ändert ja nichts an der Tatsache das die Frau mit dem Kind im Krankenhaus und das andere Kind zu Hause ist. Was soll ich nun antworten, wenn der Dienstherr deinen Antrag ablehnt (vorausgesetzt die Ablehnung ist rechtens) müßtest Du arbeiten. Oder Du kannst Überstd. abbauen bzw. normalen Urlaub nehmen. Natürlich kann man auch unbezahlten Urlaub nehmen aber aber das wird wohl für den Kollegen keine sinnvolle Alternative sein. In dem Fall des Kollegen sind beide privat versichert, bei gesetzlichen gibts wohl auch die Möglichkeit einer Haushaltshilfe durch die KK, in dem Thema bin ich aber nicht fit, von daher kenne ich die genauen Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe nicht. Wenn Mann dann die Haushaltshilfe macht könnte der unbezahlte Urlaub vieleicht wieder eine Alternative sein. Im übrigen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das wenn ein begründeter Fall von Kinderbetreuung vorliegt keine Dienstbefreiung (in welcher Form auch immer) erfolgt. Der WAL kennt doch wohl seine Leute, weiß wie die Rahmenbedingungen privat für den Kollegen sind und wenn ein Wille da ist wird er auch frei kriegen. Hier greift die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die auch für die Familie gilt. Auch wenn man sich bei anderen Dingen manchmal fragt wo sie geblieben ist. Gruß Udo | ||||
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