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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsspange bei eBay?? | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 488540 | ||
Datum | 09.06.2008 16:19 MSG-Nr: [ 488540 ] | 13855 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob Theobald Als Sammler von aktuellen Orden und Ehrenzeichen braucht ma eine Sammlergenehmigung. Dann kann man sich ein Bundesverdienstkreuz oder sogar den Bruststern zum Verdienstorden direkt bei Hersteller kaufen. Fast richtig! Für den Erwerb beim Hersteller benötigt man die Sammlergenehmigung. Für das Sammeln und Erwerben von privat (z. B. EBAY) nicht. Die Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen erwerben und zu besitzen ist nicht verboten. Das Tragen von nicht verliehenen Auszeichnungen hingegen schon. Dafür gibt es das Ordensgesetz von 1957. Selbst das Sammeln von Ordnen und Ehrenzeichen aus der Zeit des Dritten Reiches ist nicht verboten. Verstöße liegen erst vor, wenn man diese Orden und Ehrenzeichen gem. den §§86 und 86a StGB verwendet. Wer z. B. in ein schönes Feuerwehrmuseum geht, der kann mit Sicherheit auch Ordnen und Ehrenzeichen von der Kaiserzeit über das Dritte Reich bis heute finden. Warum auch nicht! Das ist doch gerade die Geschichte der Feuerwehr. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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