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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EU überarbeitet Arbeitszeitrichtline ? | 15 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 488630 | ||
Datum | 10.06.2008 09:01 MSG-Nr: [ 488630 ] | 5981 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam http://www.welt.de/wirtschaft/article2085430/Mehr_als_48_Stunden_Arbeit_pro_Woche_verboten.html das kommt drauf an, was national draus wird.... "Bereitschaft der Ärzte gilt nicht als Ruhezeit Eine Einigung gab es auch in der strittigen Frage, wie der Bereitschaftsdienst etwa von Krankenhausärzten zu werten ist. Hier lautet sie Sprachregelung nun, dass Bereitschaftszeit zwar nicht als Ruhezeit gewertet werden kann. Arbeitszeit ist es aber nur dann, wenn dies in nationalen Gesetzen festgeschrieben ist oder sich die Sozialpartner darauf einigen. " Und man kann durchaus drüber diskutieren, was "Bereitschaftszeiten" in welchen Branchen sind - und wie die zu werten sind. Gelingt das im Sinne der Fw, ist der 24 h Dienst gesichert. Gelingt das nicht, ist er immer angreifbar über die maximalen Arbeitszeiten/Tag für die es ja auch Regelungen gibt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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