Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | EU überarbeitet Arbeitszeitrichtline ? | 15 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 488645 |
Datum | 10.06.2008 10:27 MSG-Nr: [ 488645 ] | 5824 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd man kann durchaus drüber diskutieren, was "Bereitschaftszeiten" in welchen Branchen sind - und wie die zu werten sind.
Das ist ja das Grundproblem. Bei Ärzten ist die Bereitschaftszeit nicht selten zu >90% mit realer Arbeit gefüllt. In anderen Branchen sind es <10%. Aber auch innerhalb der Branchen gibt es, wie alle wissen, manchmal enorme Unterschiede.
Eine Bewertung der der Wertigkeit einer Bereitschaftszeit kann also nur für die jeweilige Funktion am jeweiligen Ort gemacht werden. Dies hätte aber möglicherweise zur Folge, daß die daraus entstehenden Schichtpläne einer organisatorischen Einheit (= z.B. Wache) nur sehr schwer in Einklang zu bringen sein werden. Spätestens dann also wenn man möchte, daß eine gewisse Rotation des Personals zwischen den verschiedenen Funktionen (z.B. Löschzug/RTW) erfolgt, ist das Chaos vorprogrammiert.
Ein bewertender Ansatz ist meines Erachtens zwar richtig und notwendig, wird aber nicht leicht zu realisieren sein und vermutlich auch zu nicht wenigen (juristischen?) Auseinandersetzungen führen. Warten wir mal was da so kommt...
MkG
Marc
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