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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 488672 | ||
Datum | 10.06.2008 14:03 MSG-Nr: [ 488672 ] | 5933 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Peters Falls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :) Nein. Tust Du nicht. Du bist lediglich durch die Verpflichtung im KatS mitzuwirken von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten freigestellt. Zu Deinem "Problem". Grundsätzliches nein. Deine Verpflichtung besteht weiterhin. In besonderen Härten kann eine Beurlaubung erfolgen, die Zeit ist aber dann hinten dran zu hängen. Und das schöne. Sollte Deine Freistellung aufgehoben werden weil Du deine Dienstpflichten vernachlässigst zählt Dein Status zum Zeitpunkt der Unterschrift im Rahmen Deriner freistellung frü den KatS. d.h. da warst Du unter 23 und noch kein Papa. --> 9 Monate in oliv rufen. Auch wenn Du zum Zeitpunkt der Einberufung älter als 23 und 5facher Vater bist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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