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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaFreistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung11 Beiträge
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW488678
Datum10.06.2008 14:56      MSG-Nr: [ 488678 ]5883 x gelesen

Hallo,

eben, so lange du studieren kannst/arbeiten gehst kannst du auch deinen Dienst verrichten!
Klar sollte aber sein, wird deine Frau krank und du musst das Kind versorgen, bist du auch nicht zum Dienst verpflichtet! Je nach Verhältnis lass dir im Zweifelsfall eine Krankmeldung von deinen Arzt geben, quasi auf die Krankheit deiner Frau! Ansonsten gilt der Satz: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und ein Kind erst recht nicht!

Ach ja, und glaub mir, du wirst froh sein ab und an etwas anderes zu sehen und zu hören und gerne zum Dienst gehen! ;-)
Gruß
Sven

P.S.: Papa eines 17 Monate alten Jungen der kronischer Frühaufsteher ist. *gg*



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 10.06.2008 13:13 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 13:21 ., München
 10.06.2008 13:31 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 13:40 Andr7é S7., Wuppertal
 10.06.2008 13:42 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 10.06.2008 14:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.06.2008 14:11 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 10.06.2008 14:40 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 14:56 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 10.06.2008 14:38 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.06.2008 14:45 Matt7hia7s O7., Waldems

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