Hallo,
eben, so lange du studieren kannst/arbeiten gehst kannst du auch deinen Dienst verrichten!
Klar sollte aber sein, wird deine Frau krank und du musst das Kind versorgen, bist du auch nicht zum Dienst verpflichtet! Je nach Verhältnis lass dir im Zweifelsfall eine Krankmeldung von deinen Arzt geben, quasi auf die Krankheit deiner Frau! Ansonsten gilt der Satz: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und ein Kind erst recht nicht!
Ach ja, und glaub mir, du wirst froh sein ab und an etwas anderes zu sehen und zu hören und gerne zum Dienst gehen! ;-)
Gruß
Sven
P.S.: Papa eines 17 Monate alten Jungen der kronischer Frühaufsteher ist. *gg*
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |