Tach, Post!
Geschrieben von Oliver SteinbeckSieht eher schlecht aus.
Allerdings wird das von Staat zu Staat unterschiedlich gehandelt.
Aber überwiegend ist "be a u.s. citizen" gefordert.
Wenn "be a U.S. citizen" gefordert wird stehen die Chancen nicht eher schlecht, sondern sie tendieren stark gegen null. Bevor man überhaupt US citizenship beantragen darf, muss man mindestens fünf Jahre permanent residence besitzen (drei Jahre, wenn man mit einem US citizen verheiratet ist). In dem Fall sollte man auch beachten, dass US citizenship die US-amerikanische Staatsbürgerschaft ist, das heißt im Gegenzug, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben muss. Man kann also nicht einfach nach ein paar Jahren wieder zurück nach Deutschland gehen, weil man in Deutschland dann Ausländer ist und ebenfalls um eine Aufenthaltsgenehmigung nachsuchen muss.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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